Das Wichtigste in Kürze

  • Online kostet die Abmeldung in Berlin 3,30 €, vor Ort im Bürgeramt oder bei der Zulassungsbehörde 17,10 €.
  • Online brauchen Sie nur den Fahrzeugschein und die Kennzeichen mit Sicherheitscodes, einen Online-Ausweis nicht.
  • Vor Ort bringen Sie Fahrzeugschein und beide Kennzeichen mit und brauchen einen Termin.
  • Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung (mindestens ein Monat wird berechnet), die Behörde informiert Zoll und Versicherer. Ob ein Ruheversicherungsschutz besteht, hängt vom Vertrag ab.
  • Sieben Jahre lang bleiben die Fahrzeugdaten gespeichert. So lange können Sie das Auto ohne neuen Nachweis der technischen Daten wieder anmelden.

Was „abmelden“ offiziell bedeutet

Behördlich heißt die Abmeldung Außerbetriebsetzung. Das Fahrzeug wird aus dem Verkehr genommen, die Stempelplaketten auf den Kennzeichen werden ungültig, und im Fahrzeugschein wird die Außerbetriebsetzung vermerkt. Ab diesem Moment darf das Auto nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren oder parken.

Typische Gründe sind ein Verkauf ohne Ummeldung durch den Käufer, eine längere Standzeit, ein Umzug ins Ausland oder die Verschrottung. Für alle Fälle gilt derselbe Ablauf. Nur bei der Verschrottung kommt noch der Verwertungsnachweis dazu.

Kfz online abmelden: so geht's

Die Online-Abmeldung über i-Kfz ist in Berlin der schnellste und günstigste Weg. Sie läuft über das Serviceportal des Landes Berlin und kostet 3,30 €.

Voraussetzungen für die Online-Abmeldung

  • Das Fahrzeug ist in Berlin zugelassen.
  • Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) hat ein verdecktes Feld mit Sicherheitscode. Das ist bei Papieren der Fall, die ab 2015 ausgestellt wurden.
  • Beide Kennzeichen tragen Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode, ebenfalls seit 2015 Standard.
  • Sie können per Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder PayPal bezahlen.

Einen Personalausweis mit Online-Funktion brauchen Sie für die Abmeldung nicht. Der Nachweis, dass Sie das Fahrzeug abmelden dürfen, sind die Codes selbst.

In 5 Schritten online abmelden

  1. Auf service.berlin.de die Seite „Außerbetriebsetzung“ öffnen und „Jetzt online erledigen“ wählen.
  2. Kennzeichen und Fahrzeugdaten eingeben.
  3. Den Code im Fahrzeugschein freirubbeln und eintragen.
  4. Die Plaketten auf beiden Kennzeichen abziehen bzw. freilegen und die Codes eintragen.
  5. Gebühr bezahlen und die Bestätigung als PDF speichern.

Erst parken, dann Codes freilegen

Sobald Sie die Plaketten freigelegt haben, sind die Kennzeichen ungültig. Stellen Sie das Auto deshalb vorher auf einen privaten Stellplatz oder in die Garage.

Klappt die Online-Abmeldung nicht, etwa weil die Papiere älter sind oder eine Plakette fehlt, bleibt der Weg ins Bürgeramt oder zur Zulassungsbehörde.

Abmeldung vor Ort: Bürgeramt oder Zulassungsbehörde

Vor Ort können Sie Ihr Auto in Berlin in jedem Bürgeramt oder bei einer der beiden Kfz-Zulassungsbehörden abmelden. Beides geht nur mit Termin, den Sie auf service.berlin.de buchen. Tipps für die Terminsuche finden Sie im Ratgeber Wartezeit bei der Zulassungsstelle. Die Gebühr beträgt jeweils 17,10 €. Bringen Sie alle Unterlagen mit, auch die Kennzeichen mit unbeschädigten Plaketten. Wechselkennzeichen meldet nur die Zulassungsbehörde ab.

Die beiden Zulassungsbehörden im Überblick, mehr im Ratgeber Zulassungsstelle Berlin:

Standort Adresse Öffnungszeiten für Terminkunden
Lichtenberg Ferdinand-Schultze-Straße 55, 13055 Berlin Mo, Mi, Do 7:30–15 Uhr, Di 10–18 Uhr, Fr 7:30–13:30 Uhr
Friedrichshain-Kreuzberg Jüterboger Straße 3, 10965 Berlin Mo–Mi 7:30–15 Uhr, Do 10–18 Uhr, Fr 7:30–13:30 Uhr

Am Schalter geben Sie Fahrzeugschein und Kennzeichen ab. Die Kennzeichen werden entwertet, Sie bekommen den Fahrzeugschein mit Vermerk zurück. Das dauert meist nur wenige Minuten.

Auch ein Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk können Sie in Berlin abmelden. Dafür gehen Sie zur Zulassungsbehörde vor Ort. Online läuft die Abmeldung über die Behörde, bei der das Fahrzeug zugelassen ist.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Unterlage Online Vor Ort
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit Sicherheitscode ja
Beide Kennzeichen (beim Motorrad eins) Plaketten mit Code ja, zum Entwerten
Fahrzeugbrief (Teil II) nein nur bei Papieren vor 2005
Personalausweis oder Vollmacht nein nicht vorgeschrieben, zur Sicherheit mitnehmen
Verwertungsnachweis nur bei Verschrottung nur bei Verschrottung

Eine ausführliche Liste für alle Vorgänge finden Sie in unserer Unterlagen-Checkliste.

Was kostet die Abmeldung?

Posten Gebühr in Berlin
Online-Abmeldung (i-Kfz) 3,30 €
Abmeldung bei der Zulassungsbehörde 17,10 €
Bisheriges Kennzeichen reservieren + 2,60 €
Abmeldung mit fehlenden Unterlagen (Zulassungsbehörde) 17,10 € plus Gebühren für das fehlende Dokument

Amtliche Gebühren, geprüft am 9. Oktober 2026: Land Berlin: Außerbetriebsetzung. Weitere Gebühren können im Einzelfall entstehen.

Beauftragen Sie einen Zulassungsdienst, kommt dessen Servicegebühr dazu. Was das in Berlin üblicherweise kostet, steht in unserem Überblick zu den Kosten der Kfz-Zulassung.

Was nach der Abmeldung passiert

Kfz-Steuer: Die Zulassungsbehörde meldet die Abmeldung an das Hauptzollamt. Die Steuer endet mit dem Tag der Abmeldung, berechnet wird aber mindestens ein Monat. Zu viel gezahlte Steuer bekommen Sie zurück.

Versicherung: Auch Ihr Versicherer erfährt automatisch davon. Was danach mit dem Vertrag und einem möglichen Ruheversicherungsschutz geschieht, hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab. Klären Sie dies direkt mit Ihrem Versicherer, besonders bei Verkauf oder Verschrottung.

Wieder anmelden: Sieben Jahre lang bleiben die Fahrzeugdaten gespeichert. So lange können Sie das Fahrzeug einfach wieder zulassen, wenn die Hauptuntersuchung gültig ist. Danach müssen Sie die technischen Daten neu nachweisen, etwa mit CoC-Papier, Datenblatt oder Gutachten. Wie das geht, steht im Ratgeber Auto anmelden in Berlin.

Verschrottung: Soll das Auto endgültig weg, bekommen Sie vom zertifizierten Verwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis. Den legen Sie bei der Abmeldung vor oder reichen ihn nach.

Sonderfälle

Verkauf: Verkaufen Sie ein angemeldetes Auto, muss der Käufer es ummelden. Melden Sie den Verkauf unverzüglich der Zulassungsbehörde, mit Name und Anschrift des Käufers, und Ihrer Versicherung. Schließen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe. Sicherer ist es, das Auto vor dem Verkauf selbst abzumelden.

Motorrad: Motorräder haben nur ein Kennzeichen. Ansonsten läuft alles gleich, auch online.

Zwangsabmeldung: Fehlt der Versicherungsschutz oder bleibt die Kfz-Steuer unbezahlt, kann die Behörde das Fahrzeug von Amts wegen außer Betrieb setzen. Das wird deutlich teurer als eine normale Abmeldung. Reagieren Sie deshalb schnell auf Schreiben von Versicherung oder Zoll.

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugschein abmelden?

Online nicht, denn dort brauchen Sie den Sicherheitscode aus dem Fahrzeugschein. Bei der Zulassungsbehörde geht es mit einer eidesstattlichen Versicherung über den Verlust. Zu den 17,10 € kommen dann weitere Gebühren für das fehlende Dokument. Mehr dazu im Ratgeber Fahrzeugschein verloren.

Brauche ich den Fahrzeugbrief für die Abmeldung?

Für Fahrzeuge mit den neuen Papieren (seit Oktober 2005) reicht der Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil I. Nur bei sehr alten Fahrzeugen mit Fahrzeugschein und -brief im alten Format verlangt die Behörde beide Dokumente.

Kann jemand anderes mein Auto abmelden?

Ja. Laut Land Berlin gilt als bevollmächtigt, wer alle nötigen Unterlagen vorlegt, also Fahrzeugschein und Kennzeichen. Eine Vollmacht ist nicht vorgeschrieben, schadet aber nicht.

Wie schnell ist das Auto nach der Online-Abmeldung abgemeldet?

Sobald der Antrag durch ist, bekommen Sie eine Bestätigung. Speichern Sie sie gut ab, sie ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Zoll.

Wird die Kfz-Versicherung bei der Abmeldung automatisch gekündigt?

Nicht sofort. Die Zulassungsbehörde meldet die Abmeldung an Ihren Versicherer. Ob und wie lange ein Ruheversicherungsschutz besteht, regelt Ihr Vertrag. Fragen Sie Ihren Versicherer insbesondere bei Verkauf oder Verschrottung.

Darf ein abgemeldetes Auto am Straßenrand stehen?

Nein. Ohne Zulassung und Versicherungsschutz darf das Fahrzeug nur auf privatem Grund stehen, etwa auf einem eigenen Stellplatz oder in einer Garage. Wer es auf der Straße parkt, riskiert ein Bußgeld und das Abschleppen.

Kann ich mein Kennzeichen behalten?

Ja, für 2,60 €. Melden Sie das Auto nur vorübergehend ab, können Sie das Kennzeichen bis zu 12 Monate reservieren, online, im Bürgeramt oder bei der Zulassungsbehörde. Soll das Kennzeichen an ein anderes Auto, reservieren Sie es direkt bei der Abmeldung in der Zulassungsbehörde, dann gilt es drei Monate. Nach einer Online-Abmeldung geht das erst nach vier Tagen über das Wunschkennzeichenportal.

Quellen und Stand

Gebühren und Abläufe haben wir am 9. Oktober 2026 mit diesen offiziellen Seiten abgeglichen. Gebühren können sich im Einzelfall erhöhen.

Über diesen Ratgeber

Die Artikel auf SameDayZulassung schreibt das Team von Zulassungsheld, einem Zulassungsdienst in Berlin-Wittenau. Wir erledigen jeden Tag Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen und schreiben hier auf, was wir dabei lernen. Mehr über uns