Das Wichtigste in Kürze
- Online gehen in Berlin unter anderem Neuzulassung (22,22 €), Umschreibung (12,20 €), Abmeldung (3,30 €) und Adressänderung (8,43 €).
- Für An- und Ummeldung brauchen Sie einen Ausweis mit aktivierter Online-Funktion samt PIN, ein BundID-Konto oder den Gastzugang und ein NFC-Smartphone mit AusweisApp. Für die Abmeldung reichen die Sicherheitscodes.
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief müssen verdeckte Sicherheitscodes haben, das ist bei neueren Papieren der Fall.
- Nur nach erfolgreicher automatischer Entscheidung: Bescheid mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken und sichtbar am Fahrzeug anbringen. So dürfen Sie nach § 31 FZV bis zu 14 Tage fahren.
- Papiere und Stempelplaketten kommen per Post. Die Kennzeichenschilder besorgen Sie selbst.
Was ist i-Kfz?
i-Kfz steht für die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Damit erledigen Sie Zulassungsvorgänge über das Internet statt am Schalter. Angefangen hat es 2015 mit der Online-Abmeldung. Seit Oktober 2019 können Privatpersonen auch Neuzulassungen und Umschreibungen online beantragen. Mit der vierten Ausbaustufe im September 2023 kamen Firmen dazu, und seitdem dürfen Sie direkt nach dem Antrag losfahren. Seit dem 6. November 2025 gibt es außerdem den digitalen Fahrzeugschein in der i-Kfz-App.
In Berlin starten Sie i-Kfz über das Serviceportal service.berlin.de. Auf der Seite zum jeweiligen Vorgang finden Sie den Button „Jetzt online erledigen“.
Was geht in Berlin online – und was kostet es?
| Vorgang | Online | Vor Ort |
|---|---|---|
| Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug) | 22,22 € | ab 30,60 € |
| Umschreibung mit Halterwechsel | 12,20 € | ab 19,60 € |
| Abmeldung (Außerbetriebsetzung) | 3,30 € | 17,10 € |
| Adressänderung innerhalb Berlins | 8,43 € | 11,40 € im Bürgeramt |
Amtliche Gebühren, geprüft am 9. Oktober 2026: Neuzulassung Umschreibung Abmeldung Adressänderung. Je nach Einzelfall können Zusatzgebühren entstehen.
Außerdem online möglich sind unter anderem die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs, die Ummeldung nach einem Umzug nach Berlin und die Reservierung eines Wunschkennzeichens. Alle Gebühren im Detail finden Sie in unserem Kostenüberblick.
Seit dem 2. November 2023 lassen sich in Berlin auch Zulassungen mit Saison-, Oldtimer- und Elektrokennzeichen online beantragen. Mehr dazu in den Ratgebern Saisonkennzeichen und H-Kennzeichen.
Nicht online gehen in Berlin zum Beispiel gebrauchte Importfahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden, Zulassungen, bei denen ein Gutachten eingetragen werden muss, und das nachträgliche Umstellen eines zugelassenen Autos auf ein Saisonkennzeichen. Dafür brauchen Sie einen Termin bei der Zulassungsbehörde.
Voraussetzungen: Das brauchen Sie
Für Sie als Person
- Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), alternativ einen elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für EU-Bürger.
- Die sechsstellige PIN dazu. Wer nur die fünfstellige Transport-PIN hat, muss sie vorher in der AusweisApp ändern.
- Ein Smartphone mit NFC und der kostenlosen AusweisApp oder ein Kartenlesegerät am Computer.
- Ein BundID-Konto oder den Gastzugang mit Online-Ausweis.
- Ihren Hauptwohnsitz in Berlin.
Für die Abmeldung brauchen Sie keinen Online-Ausweis. Dort reichen die Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein und Kennzeichen. Wie das geht, steht im Ratgeber Kfz abmelden in Berlin.
Für das Fahrzeug
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit verdecktem Sicherheitscode, ausgestellt ab 2015. Bei Neuwagen entfällt er.
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mit verdecktem Sicherheitscode, ausgestellt ab Oktober 2017.
- Eine eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung.
- Eine gültige Hauptuntersuchung, falls das Fahrzeug schon eine braucht.
- Ihre IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer.
- Eine Kreditkarte oder PayPal für die Gebühren.
Kennzeichenschilder nicht vergessen
Die Behörde verschickt nur die Papiere und die Stempelplaketten. Die Schilder selbst lassen Sie bei einem Schilderprägedienst anfertigen, sobald Sie Ihr Kennzeichen kennen. Mehr dazu im Ratgeber Kennzeichen prägen lassen.
Auto online anmelden: So läuft es ab
- Vorgang wählen: Auf service.berlin.de den passenden Vorgang öffnen, etwa „Erstzulassung“ oder „Umschreibung“, und „Jetzt online erledigen“ klicken.
- Ausweisen: Mit BundID und Online-Ausweis anmelden. Das Smartphone liest den Ausweis per NFC aus.
- Fahrzeugdaten eingeben: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eintragen und die Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief freirubbeln.
- Versicherung und Kennzeichen: eVB-Nummer eingeben, ein freies Kennzeichen wählen oder Ihre Reservierung nutzen.
- Steuer und Bezahlung: IBAN für die Kfz-Steuer angeben und die Gebühr per Kreditkarte oder PayPal bezahlen.
- Nachweis ausdrucken: Nach der Freigabe erhalten Sie den Bescheid und den vorläufigen Zulassungsnachweis. Den Nachweis legen Sie von außen gut lesbar ins Auto, den Ausdruck des Bescheids führen Sie bei jeder Fahrt mit.
- Schilder anbringen und losfahren: Erst nach erfolgreicher automatischer Entscheidung dürfen Sie mit geprägten Kennzeichen, mitgeführtem Bescheid und sichtbar angebrachtem Nachweis bis zu 14 Tage fahren.
- Post abwarten: Papiere und Stempelplaketten kommen per Post. Die Plaketten kleben Sie selbst auf die Schilder.
Wo es in der Praxis hakt
i-Kfz funktioniert gut, wenn alles passt. In der Praxis scheitern viele Anträge an Kleinigkeiten:
- Online-Ausweis nie aktiviert oder PIN vergessen. Die Aktivierung geht im Bürgeramt, das kostet einen weiteren Termin.
- Ältere Papiere ohne Sicherheitscode. Dann bleibt nur der Schalter.
- Tippfehler bei FIN oder Codes. Ein freigerubbelter Code lässt sich nicht noch einmal verdecken.
- Sonderfälle wie Importfahrzeuge, technische Änderungen oder Firmen mit mehreren Haltern lassen sich online oft nicht abbilden.
- Keine Kennzeichen zur Hand. Ohne geprägte Schilder nützt der vorläufige Nachweis nichts.
Online selbst machen oder machen lassen?
Wenn Sie Online-Ausweis, NFC-Handy und neuere Papiere haben, ist i-Kfz die günstigste Lösung. Ein Zulassungsdienst lohnt sich, wenn eine der Voraussetzungen fehlt, wenn es ein Sonderfall ist oder wenn Sie die Kennzeichen gleich mit erledigt haben wollen. Wie Sie selbst zur Zulassungsbehörde gehen, steht im Ratgeber Auto anmelden in Berlin.
Häufige Fragen
Darf ich nach der Online-Zulassung sofort losfahren?
Ja, wenn der Antrag automatisch genehmigt wird. Sie erhalten dann einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Den legen Sie ausgedruckt so ins Auto, dass er von außen gut lesbar ist, und den Ausdruck des Bescheids führen Sie mit. So dürfen Sie bis zu 14 Tage fahren, bis Papiere und Plaketten per Post da sind. Die geprägten Kennzeichenschilder brauchen Sie aber schon.
Wie lange dauert die Online-Zulassung in Berlin?
Den Antrag selbst schaffen Sie meist in einer Viertelstunde bis halben Stunde, wenn alles bereitliegt. Die Unterlagen schickt die Behörde danach per Post, laut Land Berlin in der Regel innerhalb von sieben Tagen.
Kann ich mein Wunschkennzeichen online bekommen?
Ja. Sie können ein Wunschkennzeichen vorher reservieren oder im Antrag ein freies Kennzeichen auswählen. Wie die Reservierung funktioniert, steht im Ratgeber Wunschkennzeichen reservieren.
Was mache ich, wenn meine Papiere keine Sicherheitscodes haben?
Dann geht es nur bei der Zulassungsbehörde vor Ort. Die Codes gibt es auf dem Fahrzeugschein seit 2015 und auf dem Fahrzeugbrief seit Oktober 2017.
Können Firmen Fahrzeuge online zulassen?
Ja. Unternehmen identifizieren sich über „Mein Unternehmenskonto“, das auf dem ELSTER-Zertifikat aufbaut. Für Firmen gelten teils andere Voraussetzungen als für Privatpersonen.
Kann ich mein Auto online ummelden, wenn ich nach Berlin ziehe?
Ja, Privatpersonen können die Ummeldung nach einem Umzug nach Berlin online erledigen. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie behalten, solange das Fahrzeug zugelassen ist. Details stehen im Ratgeber Auto ummelden in Berlin.
Quellen und Stand
Gebühren und Abläufe haben wir am 9. Oktober 2026 mit diesen offiziellen Seiten abgeglichen. Gebühren können sich im Einzelfall erhöhen.
- service.berlin.de – Erstzulassung (Neuzulassung)
- service.berlin.de – Umschreibung beantragen
- service.berlin.de – Außerbetriebsetzung
- service.berlin.de – Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I
- § 31 und § 32 FZV – sofortige Inbetriebsetzung und vorläufiger Zulassungsnachweis
- LABO Berlin – Online-Zulassung mit Saison-, Oldtimer- und E-Kennzeichen