Unterlagen KFZ-Zulassung Berlin – Ihre Checkliste

Welche Dokumente brauchen Sie? Wählen Sie Ihren Vorgang und sehen Sie auf einen Blick, was Sie benötigen. Kein Behördendeutsch – einfach und klar.

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Gut zu wissen: Seit Oktober 2005 gibt es neue Bezeichnungen. ZB I = Fahrzeugschein (führen Sie im Auto mit). ZB II = Kfz-Brief (bewahren Sie zu Hause auf).

Immer benötigt – bei jedem Vorgang

Diese Dokumente brauchen Sie grundsätzlich, egal ob Neuzulassung, Ummeldung oder Abmeldung.

Privatpersonen

  • Personalausweis mit aktueller Anschrift
    Alternativ: Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
  • Vollmacht (wenn jemand anderes für Sie zur Zulassungsstelle geht)
    Formular wird von uns bereitgestellt
  • SEPA-Mandat für den Kfz-Steuereinzug
    Formular wird von uns bereitgestellt

Firmen & Gewerbetreibende

Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten:

  • Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung
  • GmbH / OHG / AG etc.: Ausweis des Geschäftsführers (Kopie), Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung

Je nach Vorgang – zusätzlich benötigt

Wählen Sie Ihren Vorgang und sehen Sie, welche Unterlagen Sie zusätzlich brauchen.

Neuzulassung

Fahrzeug wird erstmals auf Sie angemeldet (Neuwagen oder Import).

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
  • COC-Papier (EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)

Tipp: Senden Sie uns Fotos Ihrer Unterlagen per WhatsApp – wir prüfen kostenlos, ob alles vollständig ist.

Unsicher, ob alles vollständig ist?

Senden Sie uns einfach Fotos Ihrer Unterlagen per WhatsApp. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob alles passt – und sagen Ihnen sofort Bescheid.

Häufige Fragen zu Unterlagen

Welche Unterlagen brauche ich für eine Neuzulassung in Berlin?
Für eine Neuzulassung benötigen Sie: Personalausweis (aktuelle Anschrift), Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief), COC-Papier (EU-Übereinstimmungsbescheinigung), eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung), SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und bei Vertretung eine Vollmacht.
Was ist eine eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein 7-stelliger Code, den Sie von Ihrer Kfz-Versicherung erhalten. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug versichert ist. Sie können die eVB-Nummer online, telefonisch oder per App bei Ihrer Versicherung anfordern – das dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Brauche ich einen TÜV-Bericht für die Ummeldung?
Ja, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist, benötigen Sie einen gültigen HU-Bericht (TÜV). Bei Anhängern und Krafträdern liegt die Grenze bei 2 Jahren, bei Mietfahrzeugen bei 1 Jahr. Der TÜV-Bericht darf zum Zeitpunkt der Zulassung nicht abgelaufen sein.
Was ist der Unterschied zwischen ZB I und ZB II?
Seit Oktober 2005 gibt es neue Bezeichnungen: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) entspricht dem früheren Fahrzeugschein – sie führen Sie immer im Fahrzeug mit. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) entspricht dem früheren Kfz-Brief – sie bewahren Sie sicher zu Hause auf.
Kann SameDayZulassung die Unterlagen für mich prüfen?
Ja! Senden Sie uns einfach Fotos Ihrer Unterlagen per WhatsApp an 0171 998 05 51. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob alles vollständig ist, und sagen Ihnen sofort Bescheid, falls etwas fehlt.
Welche Unterlagen brauche ich als Firma für die Zulassung?
Firmen benötigen zusätzlich zu den Standardunterlagen: Bei Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung. Bei GmbH, OHG, AG etc. den Ausweis des Geschäftsführers (Kopie), einen aktuellen Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung. Mehr Infos für Firmen finden Sie auf unserer Firmenkunden-Seite.
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