Das Wichtigste in Kürze
- Fast immer dabei: Ausweis, Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
- Fahrzeugschein heißt offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugbrief Teil II.
- Wer den Reisepass nutzt, braucht zusätzlich eine Meldebescheinigung.
- Bei Vertretung kommen Vollmacht und der Ausweis des Halters dazu (Original oder amtlich beglaubigte Kopie), bei Firmen Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung.
- Gebrauchte Fahrzeuge brauchen eine gültige Hauptuntersuchung. Den Prüfbericht brauchen Sie nur, wenn die Fälligkeit nicht im Fahrzeugschein steht.
Begriffe kurz erklärt
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I): der Fahrzeugschein, den Sie im Auto mitführen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II): der Fahrzeugbrief, der zu Hause liegt.
- eVB-Nummer: elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
- CoC-Papier: EG-Übereinstimmungsbescheinigung, liegt Neuwagen und vielen Importen bei.
- HU: Hauptuntersuchung, umgangssprachlich TÜV.
Diese Unterlagen brauchen Sie immer
| Unterlage | Hinweis |
|---|---|
| Personalausweis | oder Reisepass plus Meldebescheinigung |
| Vollmacht und Ausweis des Halters | nur, wenn jemand anderes hingeht. Ausweis im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie. Vorlage als PDF |
| Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung | nur bei Firmen, Original oder beglaubigte Kopie |
| Vereinsregisterauszug | nur bei Vereinen |
Unterlagen für die Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)
- Fahrzeugbrief (ZB II)
- CoC-Papier
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Bei gebrauchten Importfahrzeugen kommen ausländische Fahrzeugpapiere, die ausländischen Kennzeichen, ein Nachweis, dass Sie über das Fahrzeug verfügen dürfen (etwa der Kaufvertrag), ein Gutachten oder Datenblatt, der HU-Nachweis und bei Fahrzeugen von außerhalb der EU die Zollbescheinigung dazu. Ein Gutachten darf dabei nicht älter als 18 Monate sein.
Unterlagen für die Umschreibung (Gebrauchtwagen gekauft)
- Fahrzeugschein (ZB I) und Fahrzeugbrief (ZB II) im Original
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht nur, wenn die Fälligkeit nicht im Fahrzeugschein steht)
- alte Kennzeichen, falls das Auto noch angemeldet ist und ein neues Kennzeichen kommt
Unterlagen für die Ummeldung nach Umzug nach Berlin
- Fahrzeugschein (ZB I)
- Nachweis der Hauptuntersuchung, falls fällig
- bei neuem Berliner Kennzeichen zusätzlich: Fahrzeugbrief, alte Schilder und SEPA-Mandat
Wer das alte Kennzeichen behält, braucht weder Brief noch neues SEPA-Mandat. Mehr dazu unter Auto ummelden.
Unterlagen für die Adressänderung innerhalb Berlins
- Fahrzeugschein (ZB I)
- ist im Fahrzeugschein kein Platz mehr, zusätzlich der Fahrzeugbrief, dann aber bei der Zulassungsbehörde
Die neue Meldeadresse muss vorher im Bürgeramt eingetragen sein.
Wiederzulassung (eigenes Auto nach Abmeldung)
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Die einfache Wiederzulassung geht, wenn das Fahrzeug noch nicht länger als sieben Jahre abgemeldet ist. Liegt die Abmeldung länger zurück, weisen Sie die technischen Daten neu nach, etwa mit CoC-Papier, Datenblatt oder Gutachten.
Unterlagen für die Abmeldung
- Fahrzeugschein (ZB I)
- beide Kennzeichen, beim Motorrad eins
- bei Papieren aus der Zeit vor Oktober 2005 auch der Fahrzeugbrief
- bei Verschrottung der Verwertungsnachweis
Online reichen Fahrzeugschein und Kennzeichen mit Sicherheitscodes. Siehe Kfz abmelden.
Wunschkennzeichen oder Kennzeichenwechsel
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- bisherige Kennzeichenschilder
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- Ausdruck der Reservierungsbestätigung, falls vorhanden
Kennzeichen verloren oder gestohlen
- Diebstahlsanzeige der Polizei oder eidesstattliche Versicherung über den Verlust
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- das verbliebene Kennzeichen, falls noch eins da ist
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren
- Diebstahlsanzeige oder Versicherung an Eides statt
- das noch vorhandene Dokument
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Die Abläufe unterscheiden sich deutlich: Fahrzeugschein verloren und Fahrzeugbrief verloren.
Saisonkennzeichen
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- bisherige Kennzeichenschilder
- eVB-Nummer mit Angabe des Saisonzeitraums
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Details im Ratgeber Saisonkennzeichen.
H-Kennzeichen für Oldtimer
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Gutachten nach § 23 StVZO
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- bisherige Kennzeichenschilder, falls vorhanden
Voraussetzungen und Kosten stehen im Ratgeber H-Kennzeichen.
Technische Änderungen eintragen
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Gutachten oder Teilegutachten mit Abnahmebestätigung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- eine neue eVB-Nummer, wenn sich Fahrzeugart oder Leistung ändern
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für eine Neuzulassung?
Für einen Neuwagen: Ausweis (Reisepass nur mit Meldebescheinigung), Fahrzeugbrief, CoC-Papier, eVB-Nummer und SEPA-Mandat. Bei Vertretung kommen Vollmacht und der Ausweis des Halters dazu, im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie.
Was ist eine eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist ein siebenstelliger Code Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie bekommen ihn beim Abschluss der Versicherung, oft sofort online oder per App.
Brauche ich einen TÜV-Bericht für die Ummeldung?
Die Hauptuntersuchung muss gültig sein. Den Prüfbericht selbst brauchen Sie aber nur, wenn die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein hervorgeht. Pkw müssen drei Jahre nach der Erstzulassung zum ersten Mal zur HU, danach alle zwei Jahre.
Wer muss das SEPA-Mandat unterschreiben?
Der Inhaber des Kontos, von dem die Kfz-Steuer abgebucht wird. Ist der Halter eine andere Person, muss er laut Zoll zusätzlich unterschreiben.
Welche Unterlagen brauchen Firmen?
In Berlin zusätzlich zu den Fahrzeugunterlagen einen Auszug aus dem Handelsregister und die Gewerbeanmeldung, jeweils im Original oder als beglaubigte Kopie, außerdem eine Kopie des Ausweises der vertretungsberechtigten Person und gegebenenfalls eine Vollmacht.
Quellen und Stand
Gebühren und Abläufe haben wir am 3. Oktober 2026 mit diesen offiziellen Seiten abgeglichen. Gebühren können sich im Einzelfall erhöhen.