Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kurzzeitkennzeichen gilt seit September 2023 höchstens sechs Tage: den Tag der Zuteilung und die fünf Tage danach.
- Erlaubt sind nur Probe- und Überführungsfahrten, kein normaler Alltagsbetrieb.
- Die Gebühr in Berlin beträgt ab 13,70 €. Dazu kommen Schilder und eine spezielle Kurzzeit-eVB.
- Grundsätzlich braucht das Fahrzeug eine gültige HU. Ohne HU sind nur Fahrten zur Untersuchung und zur Reparatur der dabei festgestellten Mängel erlaubt.
- In Berlin gibt es das Kennzeichen nur bei den beiden Zulassungsbehörden mit Termin, nicht online.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ein Kennzeichen für Fahrzeuge, die gerade nicht zugelassen sind. Sie erkennen es am gelben Feld rechts, in dem das Ablaufdatum steht. Viele nennen es noch „5-Tage-Kennzeichen“, obwohl es inzwischen sechs Tage gilt.
Erlaubt sind damit nur zwei Arten von Fahrten:
- Überführungsfahrten, etwa vom Verkäufer nach Hause oder zur Zulassungsbehörde.
- Probefahrten, um ein Fahrzeug vor dem Kauf zu testen.
Dazu gehört auch die Fahrt zur Hauptuntersuchung, wenn das Auto noch keine gültige HU hat. Mehr dazu weiter unten. Das Kennzeichen wird immer für ein bestimmtes Fahrzeug ausgegeben. Früher konnte man es an verschiedenen Autos nutzen, seit 2015 geht das nicht mehr.
Wie lange gilt es?
Seit dem 1. September 2023 gilt das Kurzzeitkennzeichen bis zum Ende des fünften Tages nach der Zuteilung. Zusammen mit dem Zuteilungstag sind das sechs Tage. Holen Sie es also an einem Montag, dürfen Sie bis einschließlich Samstag fahren.
Eine Zuteilung für einen späteren Zeitraum ist nicht möglich. Planen Sie den Termin deshalb so, dass die Fahrt in diese sechs Tage fällt. Nach Ablauf des eingeprägten Datums darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren oder parken. Zurückgeben müssen Sie die Schilder nicht.
Wo und wie bekommen Sie es in Berlin?
In Berlin gibt es das Kurzzeitkennzeichen nur bei den beiden Kfz-Zulassungsbehörden in Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg. Bürgerämter stellen es nicht aus, und online beantragen lässt es sich in Berlin nicht.
So läuft es ab
- Termin vereinbaren: über das Kontaktformular auf der Seite der Dienstleistung bei service.berlin.de. Buchen Sie auf den Namen der Person, auf die das Kennzeichen laufen soll.
- Kurzzeit-eVB besorgen: bei einer Versicherung Ihrer Wahl. Sagen Sie ausdrücklich, dass Sie sie für ein Kurzzeitkennzeichen brauchen.
- Zum Termin gehen: Unterlagen vorlegen, Gebühr bezahlen. Sie bekommen die Zuteilung und den Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen am selben Tag.
- Schilder prägen lassen: bei einem Schilderdienst. Die Schilder stellt nicht die Behörde her.
Diese Unterlagen brauchen Sie in Berlin
- Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Fahrzeugpapiere im Original: Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, CoC-Papier oder Einzelgenehmigung
- eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen. Eine normale eVB reicht nicht.
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, die erst nach Ende der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens abläuft. Den Prüfbericht brauchen Sie nur, wenn die Fälligkeit nicht aus dem Fahrzeugschein hervorgeht.
- bei Vertretung eine Vollmacht und das Ausweisdokument der vertretenen Person
- bei Firmen Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss eine empfangsbevollmächtigte Person mit deutscher Adresse angeben. Für Fahrzeuge aus einem Land außerhalb der EU verlangt die Behörde ein Vollgutachten, für Fahrzeuge aus der EU eine Datenbestätigung, wenn die Fahrzeugdaten noch nicht bekannt sind.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Gebühr der Zulassungsbehörde Berlin | ab 13,70 € |
| Kennzeichenschilder mit gelbem Streifen | je nach Anbieter etwa 20–40 € |
| Kurzzeit-eVB (Versicherung für die Gültigkeitsdauer) | stark unterschiedlich, Vergleich lohnt |
Rechnen Sie für Gebühr und Schilder also mit etwa 35 bis 55 €, plus Versicherung. Wer nach „Kurzzeitkennzeichen Kosten 5 Tage“ sucht, findet oft ältere Angaben. An der Gebühr hat sich durch die längere Gültigkeit nichts geändert.
Tipp
Fragen Sie Ihre Versicherung, ob sie die Kurzzeit-eVB anrechnet, wenn Sie das Fahrzeug danach bei ihr versichern. Manche Versicherer bieten das an.
Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV?
Grundsätzlich braucht das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung. Ohne HU erlaubt das Kurzzeitkennzeichen nur zwei Arten von Fahrten:
- Fahrt zur Hauptuntersuchung: zu einer Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk am Standort des Fahrzeugs oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück.
- Fahrt zur Reparatur: Stellt der Prüfer Mängel fest, dürfen Sie direkt zu einer geeigneten Werkstatt fahren, um sie beheben zu lassen.
Für Fahrzeuge, die bei der Prüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden, gelten diese Ausnahmen nicht. Eine Überführung quer durch Deutschland ist ohne gültige HU nicht drin.
Ins Ausland mit dem Kurzzeitkennzeichen?
Die Berliner Zulassungsbehörde gibt das Kurzzeitkennzeichen ausdrücklich für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands aus. Wer ein Fahrzeug ins Ausland bringt, nimmt ein Ausfuhrkennzeichen. Das gilt länger und ist für den Export gedacht.
Kurzzeitkennzeichen, Tageszulassung, rotes Kennzeichen: der Unterschied
- Kurzzeitkennzeichen: für Privatpersonen und Firmen, ein Fahrzeug, höchstens sechs Tage.
- Tageszulassung: Ein Händler meldet einen Neuwagen kurz an und wieder ab, um ihn danach günstiger als Gebrauchten zu verkaufen. Das hat mit dem Kurzzeitkennzeichen nichts zu tun.
- Rotes 06-Kennzeichen: für Händler, Werkstätten sowie Fahrzeug- und Teilehersteller. Es wird befristet oder widerruflich zugeteilt und darf an wechselnden Fahrzeugen genutzt werden.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Seit dem 1. September 2023 bis zum Ende des fünften Tages nach der Zuteilung, also insgesamt sechs Tage einschließlich des Zuteilungstages. Davor waren es fünf Tage, daher der alte Name „5-Tage-Kennzeichen“. Das Ablaufdatum steht im gelben Feld am rechten Rand des Schildes. Für einen späteren Zeitraum lässt es sich nicht im Voraus beantragen.
Wie schnell bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen in Berlin?
Am Tag Ihres Termins bei einer der beiden Zulassungsbehörden in Lichtenberg oder Friedrichshain-Kreuzberg. Den Termin vereinbaren Sie über das Kontaktformular auf service.berlin.de. Online beantragen lässt sich das Kurzzeitkennzeichen in Berlin nicht. Die Schilder prägt danach ein Schilderdienst.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV bekommen?
Nur eingeschränkt. Ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen Sie damit nur zu einer Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk am Standort des Fahrzeugs oder in einem angrenzenden Bezirk fahren und zurück. Werden bei der Untersuchung Mängel festgestellt, ist auch die Fahrt zur Reparatur erlaubt. Für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden, gilt das nicht.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen insgesamt?
Die Gebühr der Berliner Zulassungsbehörde beträgt ab 13,70 €. Dazu kommen die Schilder, je nach Anbieter etwa 20 bis 40 €, und die Kurzzeit-eVB. Deren Preis unterscheidet sich je nach Versicherer stark, ein Vergleich lohnt sich.
Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Das Kurzzeitkennzeichen gilt laut Berliner Zulassungsbehörde für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für die Fahrt ins Ausland ist das Ausfuhrkennzeichen gedacht.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Autos nutzen?
Nein. Seit 2015 wird es für ein bestimmtes Fahrzeug ausgegeben und in einem eigenen Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen eingetragen.
Quellen und Stand
Gebühren und Abläufe haben wir am 3. Oktober 2026 mit diesen offiziellen Seiten abgeglichen. Gebühren können sich im Einzelfall erhöhen.