Sie haben ein abgemeldetes Auto gekauft und möchten es nach Hause überführen? Oder Sie müssen mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zur TÜV-Prüfung? In diesen Fällen ist das Kurzzeitkennzeichen (oft auch 5-Tages-Kennzeichen genannt) die richtige Wahl. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Berlin wissen müssen: von den Kosten über die benötigten Unterlagen bis hin zur Gültigkeit und den Besonderheiten bei Fahrzeugen ohne TÜV.
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Kurzzeitkennzeichen jetzt anfragenWas ist ein Kurzzeitkennzeichen und wofür wird es genutzt?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein spezielles, nationales Nummernschild, das ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten ausgestellt wird. Es ist leicht an dem gelben Balken am rechten Rand zu erkennen, in dem das Ablaufdatum eingeprägt ist.
Wichtig zu wissen: Das Kennzeichen wird immer für ein konkret benanntes Fahrzeug vergeben. Die früher übliche Praxis, ein Kurzzeitkennzeichen für verschiedene Fahrzeuge zu nutzen, ist nicht mehr zulässig. Zudem darf das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Beantragung nicht angemeldet sein.
Gültigkeit: Wie lange darf ich das 5-Tages-Kennzeichen nutzen?
Der Name "5-Tages-Kennzeichen" verrät es bereits: Das Kurzzeitkennzeichen ist für maximal fünf Tage gültig. Die Frist beginnt mit dem Tag der Zuteilung durch die Zulassungsbehörde. Eine Vordatierung in die Zukunft ist nicht möglich.
Nach Ablauf des auf dem gelben Rand eingeprägten Datums (um 23:59 Uhr) verliert das Kennzeichen automatisch seine Gültigkeit. Sie müssen es danach nicht an die Behörde zurückgeben, dürfen das Fahrzeug aber auf keinen Fall mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen oder dort parken.
Welche Unterlagen brauche ich für die Beantragung in Berlin?
Wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) in Berlin beantragen möchten, benötigen Sie folgende Dokumente im Original:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) oder COC-Papier
- eVB-Nummer: Eine spezielle elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
- Nachweis der Hauptuntersuchung (TÜV): Der letzte Prüfbericht (falls vorhanden)
- Bei Vertretung: Eine schriftliche Vollmacht sowie den Ausweis des Vollmachtgebers
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Kosten: Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Berlin?
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus drei verschiedenen Posten zusammen. Wenn Sie den Behördengang selbst erledigen, müssen Sie mit folgenden Ausgaben rechnen:
| Kostenpunkt | Ungefährer Preis |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr (LABO Berlin) | ca. 13,70 € |
| Prägung der Kennzeichenschilder | ca. 25,00 - 30,00 € |
| Versicherung (eVB-Nummer) | ca. 30,00 - 50,00 € |
| Gesamtkosten (Eigenbeantragung) | ca. 70,00 - 95,00 € |
Tipp zur Versicherung: Viele Kfz-Versicherungen erstatten die Kosten für die Kurzzeit-eVB oder verrechnen diese, wenn Sie das Fahrzeug im Anschluss regulär bei derselben Gesellschaft versichern.
Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV: Ist das möglich?
Grundsätzlich wird ein Kurzzeitkennzeichen nur für Fahrzeuge mit einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) ausgestellt. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Sie können das Kennzeichen auch ohne gültigen TÜV beantragen.
In diesem Fall wird die Nutzung jedoch stark eingeschränkt. Dies wird auch explizit im Fahrzeugschein vermerkt. Sie dürfen dann nur folgende Fahrten durchführen:
- Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle (TÜV, DEKRA, etc.)
- Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in einer Werkstatt
Diese Fahrten dürfen zudem nur innerhalb des Zulassungsbezirks (in diesem Fall Berlin) oder in einem direkt angrenzenden Bezirk stattfinden. Eine Überführungsfahrt quer durch Deutschland ist ohne gültigen TÜV also nicht erlaubt!
Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Kennzeichen und primär für Fahrten innerhalb Deutschlands gedacht. Zwar gibt es Tolerierungsabkommen mit einigen Nachbarstaaten wie Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz, jedoch besteht darauf kein Rechtsanspruch.
In anderen Ländern (z.B. Frankreich, Benelux-Staaten oder Osteuropa) kann die Einreise mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen verweigert werden. Es drohen hohe Bußgelder oder sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchten, sollten Sie stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) beantragen.
Die bequeme Alternative: Unser Zulassungsdienst
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Berlin kann nervenaufreibend sein. Termine beim LABO sind oft schwer zu bekommen, und wer ein Auto spontan überführen möchte, hat meist keine Zeit, wochenlang zu warten.
Hier kommt SameDayZulassung ins Spiel: Wir übernehmen den kompletten Behördengang für Sie. Sie müssen sich weder um einen Termin kümmern noch stundenlang im Wartezimmer sitzen. Kontaktieren Sie uns einfach, und wir besorgen Ihr Kurzzeitkennzeichen schnell und unkompliziert.
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Kurzzeitkennzeichen anfragenHäufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kurzzeitkennzeichen
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig, beginnend mit dem Tag der Zuteilung. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem gelben Rand am rechten Rand des Kennzeichens eingeprägt.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV beantragen?
Ja, das ist möglich. Allerdings dürfen Sie dann nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle (TÜV, DEKRA etc.) innerhalb des Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Bezirks durchführen. Dies wird im Fahrzeugschein vermerkt.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Berlin?
Die Kosten setzen sich zusammen aus der Verwaltungsgebühr (ca. 13,70 Euro), den Kosten für die Schilder (ca. 25-30 Euro) und der Versicherung (eVB-Nummer, ca. 30-50 Euro). Insgesamt müssen Sie mit etwa 70 bis 100 Euro rechnen.
Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich nationale Kennzeichen. Es gibt zwar Tolerierungsabkommen mit einigen Ländern (z.B. Österreich, Italien, Schweiz), aber es besteht kein Rechtsanspruch. Für Fahrten ins Ausland empfehlen wir stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen.